AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Philipp Stelzel / SEO-Agentur
Stiegengasse 11, 1060 Wien
E-Mail: [email protected]
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1. Philipp Stelzel (im Folgenden „Agentur“) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern oder Einzelpersonen, die als Unternehmen (Einzelunternehmen) auftreten, anwendbar (B2B).
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen sowie ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs bedarf es nicht.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird ausdrücklich hingewiesen.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Facebook, im Folgenden „Anbieter“) sich vorbehalten, Werbeanzeigen oder Auftritte ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das Risiko, dass Werbeanzeigen oder Auftritte grundlos entfernt werden. Im Falle einer Beschwerde eines Nutzers kann der Anbieter Inhalte sofort entfernen. Die Wiederherstellung kann Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat. Der Kunde anerkennt, dass diese Bedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen. Die Agentur führt den Auftrag nach bestem Wissen aus, kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass Kampagnen jederzeit abrufbar sind.
3. Konzept- und Ideenschutz
3.1. Wird die Agentur eingeladen, ein Konzept zu erstellen, bevor ein Hauptvertrag zustande kommt, gilt Folgendes:
3.2. Mit der Einladung und Annahme durch die Agentur entsteht ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), dem diese AGB zugrunde liegen.
3.3. Der Kunde anerkennt, dass die Agentur durch die Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt.
3.4. Konzepte unterliegen in ihren sprachlichen und grafischen Teilen dem Urheberrecht. Eine Nutzung ohne Zustimmung ist unzulässig.
3.5. Auch Ideen, die keine Werkhöhe erreichen, sind geschützt, sofern sie der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Der Kunde verpflichtet sich, diese Ideen nicht ohne Vertrag wirtschaftlich zu verwerten.
3.6. Sollte der Kunde der Ansicht sein, bestimmte Ideen seien ihm bereits bekannt gewesen, hat er dies binnen 14 Tagen nach der Präsentation unter Vorlage von Beweismitteln mitzuteilen.
3.7. Unterbleibt dies, gilt die Idee als neu und von der Agentur präsentiert.
3.8. Eine Freistellung von diesen Verpflichtungen ist nur gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % USt möglich.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
4.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Agenturvertrag oder der Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit der Agentur.
4.2. Alle Leistungen sind vom Kunden binnen drei Werktagen zu prüfen und freizugeben. Nach Fristablauf gelten sie als genehmigt.
4.3. Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Mehraufwand durch unrichtige oder verspätete Angaben trägt der Kunde.
4.4. Der Kunde prüft bereitgestellte Materialien auf Rechte Dritter und stellt die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1. Die Agentur kann Leistungen selbst erbringen oder Dritte beauftragen („Fremdleistung“).
5.2. Dritte werden sorgfältig ausgewählt. Die Beauftragung kann im Namen der Agentur oder des Kunden erfolgen.
5.3. Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, übernimmt der Kunde, auch im Falle einer Kündigung.
6. Termine
6.1. Liefer- oder Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
6.2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen entsprechend. Dauert die Verzögerung länger als zwei Monate, können beide Parteien zurücktreten.
6.3. Bei Verzug kann der Kunde nur nach schriftlicher Nachfrist von 14 Tagen zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1. Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere wenn:
- a) die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfrist weiter verzögert wird;
- b) der Kunde trotz Abmahnung wesentliche Pflichten verletzt (z. B. Zahlungsverzug, fehlende Mitwirkung);
- c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität bestehen und keine Sicherheiten geleistet werden.
7.2. Der Kunde kann aus wichtigen Gründen ohne Nachfrist kündigen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.
8. Honorar
8.1. Der Honoraranspruch entsteht nach Leistungserbringung. Die Agentur kann Vorschüsse und Zwischenabrechnungen verlangen.
8.2. Das Honorar versteht sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung gilt das marktübliche Honorar.
8.3. Nicht abgegoltene Leistungen werden gesondert verrechnet. Barauslagen sind zu ersetzen.
8.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreitungen bis 15 % gelten als genehmigt. Bei höheren Überschreitungen wird der Kunde informiert.
8.5. Bei einseitiger Änderung oder Abbruch durch den Kunden ist das vereinbarte Honorar zu bezahlen. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1. Das Honorar ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
9.2. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen. Der Kunde ersetzt Mahn- und Inkassospesen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
9.3. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur andere Leistungen sofort fällig stellen und weitere Arbeiten zurückhalten.
9.4. Bei Ratenzahlung tritt bei Verzug Terminverlust ein.
9.5. Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen zulässig.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1. Alle Leistungen der Agentur bleiben Eigentum der Agentur. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung und nur für den vereinbarten Zweck in Österreich.
10.2. Änderungen oder Weiterentwicklungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur erlaubt.
10.3. Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der Zustimmung und zusätzlicher Vergütung.
10.4. Auch nach Vertragsende ist Nutzung nur mit Zustimmung zulässig. Vergütungen gemäß Punkt 10.5 gelten entsprechend.
10.5. Für Nutzung nach Vertragsende steht der Agentur im ersten Jahr die volle, im zweiten Jahr die halbe und im dritten Jahr ein Viertel der ursprünglichen Vergütung zu.
10.6. Widerrechtliche Nutzung verpflichtet zur Zahlung des doppelten angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung
11.1. Die Agentur darf auf allen Werbemitteln auf sich oder den Urheber hinweisen.
11.2. Die Agentur darf den Kunden zu Referenzzwecken auf ihrer Website nennen, sofern dieser nicht schriftlich widerspricht.
12. Gewährleistung
12.1. Mängel sind binnen acht Tagen schriftlich zu melden, sonst gilt die Leistung als genehmigt.
12.2. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Verbesserung oder Austausch. Nur wenn dies unmöglich ist, stehen Wandlung oder Minderung zu.
12.3. Der Kunde prüft die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte. Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
12.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Regressrechte erlöschen nach einem Jahr. § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. Das gilt auch für ihre Erfüllungsgehilfen.
13.2. Haftung für Ansprüche Dritter aufgrund der erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen, sofern die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist.
13.3. Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis, spätestens nach drei Jahren. Die Haftung ist auf den Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Firma, Anschrift, E-Mail, UID usw.) zum Zweck der Vertragserfüllung, Kundenbetreuung und Eigenwerbung automationsunterstützt verarbeitet werden. Der Kunde ist einverstanden, elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit per E-Mail, Telefax oder Brief widerrufen werden.
15. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1. Erfüllungsort ist Wien. Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an das Beförderungsunternehmen auf den Kunden über.
16.2. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur. Die Agentur ist auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3. Personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.
